Sturm in Wohngebäudeversicherung auch unter Stärke 8???

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Sturm in Wohngebäudeversicherung auch unter Stärke 8???

Beitragvon Sybille am 7. September 2009, 14:40

Hallo Forum,

mir ist da eine Sache durch den Kopf gegangen. Wenn ich meine Balkontür geöffnet habe und ein bisschen Durchzug ist oder in der Wohnung jemand eine Tür aufreißt, knallt die Balkontür zu. Das ist eine Doppelkasten-Altbau-Tür. Bis jetzt ist nichts passiert.

Aber: Wenn durch einen Windstoß, der auch weniger als Windstärke 8 hat, die Glasscheibe in der Tür zerdeppert. Ist das dann ein Fall für die Wohngebäudeversicherung oder ist das meine Schuld, weil ich die Tür offen gelassen habe? Also, die Türen und Fenster sind ja Bestandteil des Hauses und fallen unter die Wohngebäudeversicherung des Vermieters. Aber zahlt die denn so einen Schaden wirklich erst ab Windstärke 8??? Also, wenn das so stürmt, sitze ich ja nicht mit offener Tür auf dem Balkon, sondern hab die Balkontür geschlossen.

Wer weiß das?
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Re: Sturm in Wohngebäudeversicherung auch unter Stärke 8???

Beitragvon Zappelfry am 16. September 2009, 16:46

Servus,

bei so einem Fall hast Du meiner meinung nach Pech,

Die Privathaftpflicht zahlt grundsätzlich nicht für gemietete und geliehe Sachen.

Die Wohngebäude auch nicht da ein Sturm erst ab Windstärke 8 beginnt.

Die Hausrat auch nicht da diese nur für Schäden an Sachen auf kommt die zum Ge- und Verbrauch dienen.

Das einzige ist eine Glasversicherung, die man zusätzlich in die Hausrat mit einschliesst.


VG Zappelfry
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Re: Sturm in Wohngebäudeversicherung auch unter Stärke 8???

Beitragvon Sybille am 17. September 2009, 10:55

super, Danke für die Antwort.
Hat mir ein bisschen Klarheit verschafft im Versicherungsnebel.
Glasversicherung werde ich aber keine abschließen. Ich habe gehört, dass die ziemlich unsinnig sein soll, weil man die eigentlich gar nicht braucht. Höchstens für so einen Fall. Wenn mir dann die Scheibe zerdeppert, weiß ich auf jeden Fall, dass ich das selbst bezahlen muss. So ein Altbaufenster ist ja nicht so teuer wie ein Thermopenfenster beispielsweise.
Danke.
Sybille
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Re: Sturm in Wohngebäudeversicherung auch unter Stärke 8???

Beitragvon finanzfrosch am 19. November 2009, 22:31

stimmt nicht -- privathaftpflicht leistet bei mietsachschäden gar wohl meine herren!!! wenn du die tür anlehnst und die andere aufmachst der wind eine zuschlägt ist das fahrlässig und somit bestandteil der privat haftpflicht !! schönen abend noch -- für geliehene und gemietete sachen gibts natürlich keinen ersatz -- klaro
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Re: Sturm in Wohngebäudeversicherung auch unter Stärke 8???

Beitragvon Herr Frenk am 29. Januar 2010, 13:29

1) Bei manchen höherwertigen Haftpflicht-Tarifen gibt’s eine Haftung für gemietete und geliehene Sachen, mit Obergrenze (vielleicht 5.000 Euro).


2) Aber die Sachen des Vermieters zählen doch zu Mietsachschäden (wie Badewanne etc.) und sind eigentlich auch in der günstigsten Haftpflichtversicherung enthalten – und zwar mit sehr hoher Summe.

3) Die Wohngebäudeversicherung der Vermieter schließt nicht unbedingt die Fenster mit ein. Glasbruchversicherung für ein ganzes Mietshaus ist sehr teuer, sagt meine Vermieterin und daher muss ich die Schaufenster, die ich in meiner Erdgeschoss-Wohnung habe, selbst versichern über die Hausrat.

Fazit: Das ist ein Fall für deine Haftpflicht, außer du wohnst in deinem eigenen Haus.
Herr Frenk
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