Hallo Forum,
mir ist da eine Sache durch den Kopf gegangen. Wenn ich meine Balkontür geöffnet habe und ein bisschen Durchzug ist oder in der Wohnung jemand eine Tür aufreißt, knallt die Balkontür zu. Das ist eine Doppelkasten-Altbau-Tür. Bis jetzt ist nichts passiert.
Aber: Wenn durch einen Windstoß, der auch weniger als Windstärke 8 hat, die Glasscheibe in der Tür zerdeppert. Ist das dann ein Fall für die Wohngebäudeversicherung oder ist das meine Schuld, weil ich die Tür offen gelassen habe? Also, die Türen und Fenster sind ja Bestandteil des Hauses und fallen unter die Wohngebäudeversicherung des Vermieters. Aber zahlt die denn so einen Schaden wirklich erst ab Windstärke 8??? Also, wenn das so stürmt, sitze ich ja nicht mit offener Tür auf dem Balkon, sondern hab die Balkontür geschlossen.
Wer weiß das?










