Jeder dritte Steuerbescheid ist falsch, so der Bund der Steuerzahler. Vielleicht gehört Ihrer auch dazu? Die Wahrscheinlichkeit ist auf jeden Fall nicht gering. Wie Sie Fehler leicht entdecken und dagegen vorgehen können, verrät Ihnen der folgende Text.
Mit Kopien geht alles einfacher
Bevor die Steuererklärung im Briefkasten des Finanzamtes landet, sollte man diese für die eigenen Unterlagen kopiert haben. Denn mit den Kopien geht die Prüfung des Steuerbescheides eindeutig schneller. Der Vergleich der Angaben des Finanzamtes und seinen eigenen ist einfacher. Auch die Frage, ob man möglicherweise Angaben in der Steuererklärung vergessen hat, lässt sich so leichter beantworten.
Fehler können sich im Steuerbescheid schnell einschleichen. Neben den Berechnungen gilt es auch grundlegende Daten, wie Name und Anschrift zu überprüfen.
Wer sein Wohnort wechselte und seine Einkommensteuererklärung bei einem anderen Finanzamt abgegeben hat, muss darauf achten, dass die Steuernummer richtig eingetragen wurde. Auf dem Steuerbescheid, der im Steuerdeutsch „Bescheid für (20xx) über Einkommensteuer, Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer“ heißt, steht diese Steuernummer an der linken Kopfzeile. Sind die Zahlen falsch, teilt man dem Finanzamt diesen Fehler mit. Die Adressdaten des zuständigen Finanzamtes finden sie in der rechten Kopfzeile.
Ob man zu viel gezahlte Steuern zurückbekommt oder nachzahlen muss, geht aus der Festsetzungs-Tabelle hervor. Hier kann man prüfen, ob die gezahlten Beträge für Einkommensteuer, Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag mit den übermittelten Daten übereinstimmen.
Steht in der ersten Spalte der Festsetzungs-Tabelle „demnach zu viel gezahlt“ und ist die Zahl in der letzten Spalte hoch, wird man vermutlich vor Freude wegen der Rückerstattung in die Luft springen. Das Blatt sollte man aber nicht direkt an die Seite legen, denn das Weiterlesen kann sich lohnen. Oftmals kann bereits einer der nachfolgenden Sätze fehlerhaft sein. „Der darüber hinausgehende Betrag wird erstattet auf Konto Nr….“ bei Bank „….“, sofern er mindestens 1,- Euro beträgt,“ heißt es im Steuerbescheid. Diese Kontodaten sollte man unbedingt überprüfen, schließlich soll das zuviel gezahlte Geld möglichst schnell auf dem eigenen Konto liegen.
Fehler finden - mit der Prüfliste
Bei der Prüfung des Steuerbescheides ist dieser Abschnitt am wichtigsten. Die Liste beginnt mit den Einkünften und endet mit dem Betrag des zu versteuernden Einkommens.
Prüfliste
Einkünfte
Stimmt der Gesamtbetrag der Einkünfte mit ihren Zahlen überein? Hat der Finanzbeamte möglicherweise zu viel Lohn, Miete, Zinsen, Krankengeld oder Arbeitslosengeld berechnet?
Werbungskosten
Hat das Finanzamt alle Werbungskosten richtig zusammen gerechnet, oder etwas vergessen? Wenn Sie mit ihren Werbungskosten unterhalb der 920-Euro-Grenze liegen, sollten Sie darauf achten, dass der Arbeitnehmer-Pauschbetrag in dieser Höhe abgezogen wurde.
Sonderausgaben
Hat das Finanzamt Aufwendungen für die Altersvorsorge angerechnet? Sind die Beiträge für Riester- und Rürup-Verträge angerechnet worden? Stimmen die Ausbildungskosten mit den eigenen Daten überein? Wurden alle Spendenzahlungen berücksichtigt?
Außergewöhnliche Belastungen
Stimmen die Aufwendungen für die Haushaltshilfe, die Heimunterbringung oder den Unterhalt? Sind die Kosten für die so genannten haushaltsnahen Dienstleistungen richtig?
Frei- und Pauschbeträge
Wurden alle Frei- und Pauschbeträge, wie der Kinderfreibetrag oder der Ausbildungsfreibetrag, vom Finanzamt berücksichtigt?
Wie Sie Einspruch beim Finanzamt einlegen? Das erfahren Sie unter http://www.forium.de/redaktion/pruefen-sie-den-steuerbescheid/3/
Haben Sie schon einmal Fehler gefunden?










