Hallo M,
die Kosten für Handwerker kannst Du als Haushaltsnahe Dienstleistungen in der Steuererklärung absetzen. Aber nicht die Materialkosten. deswegen brauchst Du eine Rechnung, in der beides getrennt aufgewiesen ist, und einen Kontoauszug. Die Kosten kann man zu 20% absetzen bis zu einem Rechnungs-Höchstbetrag von 3.000 Euro geltend machen, also im Jahr 600 Euro, die von der Steuer abgezogen werden. DAs trägt man irgendwo im Mantelbogen ein. Wichtig ist auch noch die Art der handwerkerleistungen, da würde ich noch mal genauer nachgucken. Oder einfach eintragen und kucken, was das Finanzamt anerkennt.
Gruß, Laube