Progressionsvorbehalt

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Progressionsvorbehalt

Beitragvon Hortensia am 28. Juli 2010, 17:48

Hallo,

Ich möchte folgende Frage stellen:
Ich bin in Deutschland gemeldet und habe Einkünfte aus dem EU-Ausland. Es handelt sich um Einnahmen aus Vermietung von Immobilien.
Ebenfalls habe ich aus dem EU-Ausland Einküfte aus einer freiberuflichen Tätigkeit. Beide Einnahmen (aus Immobilienvermietung und freiberuflicher Tätigkeit) werden im Entstehungsland des EU-Auslandes versteuert.
In Deutschland habe ich Einkünfte, die sich unter der Freigrenze bewegen und deswegen eine Steuer 0 zahle.
Muss ich Steuern in Deutschland für meine bereits versteuerten Einnahmen zahlen? Ich habe etwas über den Progressionsvorbehalt gehört. Ebenfalls meine ich gelesen zu haben, dass dieser Vorbehalt für Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung nicht angewandt wird.
Wird er bei mir angewandt, wenn ich 0 Steuer in Deutschland zahle? Und wie sieht es aus, wenn man auch in Deutschland Einkünfte aus einem abhängigen Arbeitsverhältnis hätte?

Vielen Dank im Voraus für die Mühe
Hortensia
Hortensia
 
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Registriert: 28. Juli 2010, 17:33

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