von Nadin P. am 8. Januar 2009, 13:41
Hallo, die Fahrtkosten können bei einem Umzug in dem Jahr der Veranlagung auf die Wohnorte aufgeteilt werden.
Du nimmst für den ersten Wohnort die Anzahl der Tage an deren Du bis zum Umzug zur Arbeit gefahren bist und die gefahrenen Kilometer und für den zweiten Wohnort die nimmst Du auch die Anzahl der Tage und die Kilometeranzahl die Du ab dem Umzug bis zum Jahresende zur Arbeit gefahren bist.
Viele Grüße, N.P.